Universalschweißung Muth - Code of Business Conduct

Die Wettbewerbsfähigkeit unserer Kunden zu fördern ist das erklärte Ziel von Universalschweißung MUTH ( künftig MUTH genannt ). Um diesem Ziel gerecht zu werden, entwickeln wir das Unternehmen zu dem weltweiten Lieferanten und Dienstleister für hochwertige Schweißarbeiten. Spezialisiert auf Schweißreparaturarbeiten an gebrochenen und gerissenen Maschinenteilen im Kalt- und Warmverfahren.

Unser Anspruch ist im MUTH-Markenversprechen wiedergegeben: „MUTH – Professionelle Ausführung von Schweißarbeiten weltweit“ kümmert sich zuverlässig und tatkräftig um ihre Kunden und ist mit erstklassigen, sicheren und zukunftsorientierten Lösungen Wegbereiter für deren persönlichen Erfolg. Eine wesentliche Voraussetzung, um dieses Versprechen einzulösen, aber auch um Schaden vom Unternehmen abzuwenden, ist die Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen und der ergänzend dazu eingeführten verbindlichen internen Regelungen.

Unser Code of Business Conduct fasst das grundlegende Wertekonzept unseres Unternehmens zusammen; alle weiteren internen Richtlinien müssen mit ihm im Einklang stehen. Die Auflistung ergänzender Richtlinien sind in der Anlage dieses Code of Business Conduct angefügt.

MUTH bekennt sich ohne jede Einschränkung zu gesetzmäßigem Handeln. Wir erwarten von allen Mitarbeitern ein Verhalten, das jederzeit im Einklang mit den anwendbaren Rechtsvorschriften und den verbindlichen internen Richtlinien sowie den Bestimmungen des Arbeitsvertrages steht.

Soweit in diesem Code of Business Conduct der Begriff „Mitarbeiter" verwendet wird, sind damit alle für MUTH  tätigen Personen gemeint, einschließlich Geschäftsführung, Leitende Angestellte und andere Führungskräfte. Alle Mitarbeiter werden über die Verbindlichkeit interner Richtlinien informiert.

MUTH wirkt darauf hin, dass die Regeln dieses Code of Business Conduct auch in ihren Partnerunternehmen angewendet werden, sofern dies der Größe und Komplexität der jeweiligen Unternehmen angemessen ist. Bei ausländischen Partnerschaften ist jeweils auch das nationale Recht zu beachten.

Auch von ihren Geschäftspartnern erwartet MUTH ein rechtskonformes Verhalten.

Verwirklichung der Grundsätze unternehmerischen Handelns

  1. Als führender Dienstleister unterstützt MUTH in besonderer Weise die beruflichen Interessen seiner Kunden und achtet ihre Rechte. Alle Mitarbeiter beachten bei ihrem unternehmerischen Handeln den Förderauftrag nach Gesetz und Satzung. Für den Geschäftsbetrieb des Unternehmens ist die Wahrung des Berufsgeheimnisses der Mitglieder gemäß den dafür geltenden Vorschriften unabdingbar.
  2. Nachhaltigkeit ist für MUTH und ihre Mitarbeiter ein Leitgedanke für das gesamte unternehmerische Handeln. MUTH versteht Nachhaltigkeit als den Ausgleich zwischen den drei Dimensionen Ökonomie, Ökologie und Soziales.
  3. MUTH bekennt sich zu guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung und orientiert sich dabei am Wertekodex des Inhabers und Familienunternehmers Matthias Muth.

Datenschutz und Datensicherheit

  1. Für MUTH als Industriedienstleister im weitesten Sinne haben Datensicherheit und Datenschutz im Hinblick auf INDUSTRIE 4.0 oberste Priorität und sind von grundlegender Bedeutung. MUTH steht für möglichst hohe Standards in diesem Bereich. Dies gilt in besonderer Weise für personenbezogene Daten, aber auch für Geschäftsdaten.
  2. Allen Mitarbeitern obliegt in diesem Zusammenhang eine besondere Verantwortung. Alle Mitarbeiter wahren die strikte Vertraulichkeit von Kundendaten, insbesondere von Auftragsdaten.
  3. MUTH verlangt von allen Geschäftspartnern die Einhaltung der Verpflichtungen zum Datenschutz und zur Datensicherheit sowie zur Wahrung der Vertraulichkeit.
  4. Unser hoher Anspruch an Datenschutz und Datensicherheit muss die Würde der Menschen die mit uns zusammenarbeiten bewahren und die Property Rights unserer Kunden schützen

Korruption, Erpressung, Bestechung und Interessenskonflikte

  1. MUTH wendet sich gegen jede Art von Bestechung und Korruption. Kein Mitarbeiter von MUTH darf    im Umgang mit Kunden, Lieferanten, sonstigen und potentiellen Geschäftspartnern, Amtsträgern oder Politikern Zahlungen, Geschenke, Gefälligkeiten, andere Vorteile oder sonstige Zuwendungen von   Wert anbieten, versprechen oder von ihnen annehmen, um eine Geschäftsbeziehung, einen Geschäftsabschluss oder sonstige Vorteile - gleich ob geschäftlich oder privat - zu erlangen oder aufrecht zu erhalten. Bei der Vergabe und der Annahme von Geschenken, Gefälligkeiten und sonstigen Zuwendungen, wie z.B. Einladungen, ist äußerste Zurückhaltung geboten. Der Rahmen der üblichen und angemessenen regionalen Geschäftspraxis darf keinesfalls überschritten werden. Gestattet sind deshalb nur symbolische Gelegenheits- oder Werbegeschenke von geringem Wert. Einladungen und Bewirtungen müssen in einem direkten Zusammenhang mit einem zulässigen geschäftlichen Anlass stehen. Sie dürfen den Rahmen der üblichen und angemessenen Geschäftspraxis ebenfalls keinesfalls überschreiten.
  2. Jeder Mitarbeiter trägt dabei Mitverantwortung, wenn er Mitkenntnis von korrupten Verhalten hat und diese nicht meldet. Für diese Meldungen steht das vertrauliche Hinweisgebersystem zur Verfügung ( Whistleblowing ). Den Mitarbeitern entstehen durch Meldungen keine Nachteile. Vorfälle sollen ohne Angst vor Vergeltung und Diskriminierung gemeldet werden können. Die Meldungen sind dabei stets vertraulich und bei Bedarf auch anonym zu behandeln.
  3. In geschäftlichen Angelegenheiten sind die privaten Interessen der Mitarbeiter und die Interessen von MUTH strikt zu trennen. Auch der Anschein eines persönlichen Interessenkonflikts ist zu vermeiden.In geschäftlichen Angelegenheiten haben die Mitarbeiter stets im Interesse von MUTH zu handeln. Persönliche Beziehungen oder Interessen von Mitarbeitern dürfen die geschäftliche Tätigkeit nicht beeinflussen. MUTH verlangt von seinen Mitarbeitern, Situationen konsequent zu vermeiden, die zu einem Interessenkonflikt führen können.
  4. Nebentätigkeiten sind den Mitarbeitern nur mit vorheriger Zustimmung von PROFIROLL gestattet.Das Gleiche gilt für eine Beteiligung oder eine Nebentätigkeit von Mitarbeitern bei Unternehmen, die zu MUTH in Wettbewerb stehen und eine Beteiligung an oder eine Nebentätigkeit bei Lieferanten und Kunden. Mitarbeiter dürfen keine Geschäftschancen, die sich ihnen anlässlich ihrer Tätigkeit für MUTH  bieten, zu ihrem eigenen Vorteil nutzen.

Umweltschutz

  1. MUTH verpflichtet sich die Belastung der Umwelt so gering wie möglich zu halten, indem mit den natürlichen Ressourcen sorgfältig und sparsam gewirtschaftet wird, so dass Reststoffe und Abfälle minimiert werden.
  2. MUTH legt viel Wert auf eine hohe Luft- und Wasserqualität und versucht Treibhausgasemissionen und Abwasser durch den Einsatz der bestmöglichen Technik und der Verbesserung der Produktionskonzepte einzudämmen oder bestenfalls zu vermeiden.
  3. MUTH beachtet die bestehenden Umweltgesetze und Verordnungen und erwartet dies auch von allen Beschäftigten und Geschäftspartnern.
  4. Jeder Mitarbeiter hat die Pflicht verantwortlich mit natürlichen Ressourcen umzugehen.
  5. Aufgrund eigener Photovoltaikanlagen erzeugt MUTH mehr Strom als verbraucht wird und arbeitet  somit nahezu klimaneutral.

Finanzen, Zoll, Handel und Exportkontrolle

  1. Die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und allgemein geltenden Standards zur Buchführung und Bilanzierung ( insbesondere GoB ) sowie für finanzielle Transaktionen ( insbesondere das Vier-Augen-Prinzip ) sind einzuhalten. Alle Mitarbeiter sichern die finanzielle Substanz des Unternehmens durch Beachtung der internen Kompetenz- und Unterschriftsregelungen.
  2. MUTH bekennt sich zur Einhaltung steuerrechtlicher Vorschriften und erwartet von allen Mitarbeitern ein Verhalten, das jederzeit im Einklang mit den anwendbaren steuerrechtlichen Vorschriften und den verbindlichen internen Richtlinien steht.
  3. MUTH legt Informationen zu Geschäftsaktivitäten, Struktur, Finanzsituation und Leistungsfähigkeit des Unternehmens im Einklang mit den einschlägigen Vorschriften und üblichen Verfahrensweisen der Branche offen. Das Fälschen von Aufzeichnungen und die falsche Darstellung von Zuständen und Verfahrensweisen in der Beschaffungskette sind nicht hinnehmbar.
  4. Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen erfolgen zu marktüblichen Bedingungen;  die betreffenden internen Regelungen werden eingehalten.
  5. MUTH ergreift alle erforderlichen Maßnahmen, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in ihrem Einflussbereich zu unterbinden und die Embargovorschriften zu beachten.
  6. MUTH wirtschaftet unter Einhaltung der Kriterien für Ausfuhrkontrollen und unter Beachtung der bestehenden Wirtschaftssanktionen, um einen sicheren Handelsverkehr zu gewährleisten. Jeder Mitarbeiter lehnt ein handeln außerhalb dieser Vorschriften ab.

Fairer Wettbewerb und Kartellrecht

  1. MUTH bekennt sich zu den Prinzipien des freien und fairen Wettbewerbs. Die Geschäftspolitik und die Preise von MUTH werden stets unabhängig festgelegt und niemals mit Wettbewerbern oder Dritten formell oder informell abgestimmt. Unzulässig sind unter Marktteilnehmern deshalb insbesondere Absprachen über Gebiets- oder Kundenaufteilungen, Vereinbarungen mit Wettbewerbern über Preise und Preisbestandteile, Lieferbeziehungen und deren Konditionen, Absatzquoten, Kapazitäten, Marktanteile und Absprachen untereinander zum Angebotsverhalten gegenüber Kunden. Unzulässig   ist ebenso der vertrauliche Austausch von Markt- und Unternehmensinformationen unter im Wettbewerb stehenden Marktteilnehmern, um das Marktgeschehen zu beeinflussen. Die führende Marktstellung von MUTH darf nicht zur rechtswidrigen Diskriminierung anderer Marktteilnehmer ausgenutzt werden, z.B. zur Preisdiskriminierung, Belieferung mit nicht angefragten Produkten oder zur Verweigerung der Belieferung.
  2. Alle Mitarbeiter, die im Rahmen ihrer Aufgaben mit Kunden, Lieferanten oder Wettbewerbern des Unternehmens Kontakt haben, müssen mit den örtlich anwendbaren Regeln des Wettbewerbsrechts vertraut sein. Geschäftliches Verhalten, das als unlauterer Wettbewerb angesehen werden kann, ist    zu unterlassen. Nicht gestattet sind insbesondere die gezielte Behinderung von Wettbewerbern, die unsachliche Beeinflussung von Kunden und unwahre Aussagen über Produkte, Produkteigenschaften und Produktpreise.

Geistiges Eigentum

  1. Die Marken, Geschmacksmuster, Patente, Gebrauchsmuster, die sonstigen gewerblichen Schutzrechte, die Geschäftsbezeichnungen, die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, vertraulichen Informationen, die Fertigungsverfahren, das Know-How, die Produktentwicklungen und Innovationen, Ideen und Konzepte zur Herstellung und Produktion, Designs, die Kundenbeziehungen und die Geschäfts- und Marketingpläne, Datenbanken, Datensätze, Preiskalkulationen und Vergütungsinformationen sind das geistige Eigentum von MUTH. Sie bilden die Grundlage für den langfristigen Geschäftserfolg.
  2. Jeder Mitarbeiter hat die Pflicht, dieses geistige Eigentum bestmöglich vor Nachahmung und Übernahme zu schützen, vertrauliche betriebliche Informationen stets geheim zu halten und vor Offenlegung und dem unbefugten Zugriff Dritter zu bewahren. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Anstellungsverhältnisses fort.
  3. Jeder Mitarbeiter hat die Rechte auf geistiges Eigentum Dritter zu respektieren und im Zweifel zur Klärung der Situation Fachleute zu Rate ziehen. Ein Diebstahl von geistigen Eigentum (Plagiate) ist strikt untersagt.

Arbeitsbedingungen und Menschenrechte

  1. MUTH achtet die international anerkannten Menschenrechte und lehnt menschenunwürdige Praktiken, wie z. B. Zwangsarbeit, Kinderarbeit, moderne Sklaverei und Menschenhandel ab. Mit Unternehmen und Institutionen, die solche Praktiken anwenden oder zulassen, arbeitet PROFIROLL nicht zusammen. MUTH erwartet, dass unsere Zulieferer international geltende soziale Standards einhalten.
  2. Die Verschiedenheit der Menschen und ihrer Talente ist eine Stärke des Unternehmens. MUTH fördert die Mitarbeiter nach ihren individuellen Möglichkeiten. Dabei werden die Belange der Schwerbehinderten besonders berücksichtigt. Besetzungsentscheidungen werden nach sachlichen Kriterien getroffen.
  3. Eine kollegiale Unternehmenskultur ist Voraussetzung für unternehmerischen Erfolg. Führungskräfte arbeiten mit ihren Mitarbeitern vertrauensvoll zusammen. Diskriminierungen aus Gründen der Rasse, wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität sowie Belästigungen werden nicht toleriert.
  4. MUTH respektiert die Vereinigungsfreiheit der Mitarbeitenden und das Recht auf Vertretung.
  5. MUTH verpflichtet sich, dass die Vergütung, Sozialleistungen, Arbeits- und Urlaubszeiten den gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich Mindestlöhne, Überstunden und vorgeschriebener Sozialleistungen entsprechen.
  6. Es wird von jedem Mitarbeiter erwartet, dass sie die Menschenrechte in ihrem Verantwortungsbereich respektieren.

Schlussvorschriften

  1. Alle Mitarbeiter müssen diesen Code of Business Conduct beachten. Die Führungskräfte tragen für die Einhaltung des Code of Business Conduct in ihrem Zuständigkeitsbereich besondere Verantwortung.
  2. Jeder Mitarbeiter hat das Recht, seine Führungskraft auf mögliche Verstöße im Unternehmen gegen Gesetze oder verbindliche interne Richtlinien, einschließlich diesen Code of Business Conduct, hinzuweisen. Sofern MUTH darüber hinaus ein Hinweisgebersystem zur Verfügung stellt, können damit Fehlverhalten oder Schadenseintritt auch außerhalb der bestehenden Meldewege unter namentlicher Nennung des Hinweisgebers oder gegebenenfalls anonym an den Compliance-Officer gemeldet werden, ohne dass dem Hinweisgeber daraus ein Nachteil entsteht. Dabei werden die Rechte des Betroffenen gewahrt.
  3. Festgestellte Verstöße gegen diesen Code of Business Conduct werden angemessen sanktioniert; hierbei werden die Rechte einer Arbeitnehmervertretung beachtet. Sie können außerdem Strafanzeigen, externe Ermittlungen und zivilrechtliche Verfahren zur Folge haben. MUTH arbeitet mit den zuständigen staatlichen Stellen nach den geltenden Gesetzen zusammen.
  4. Die Geschäftsführung kann diesen Code of Business Conduct ändern und ergänzen. Die jeweils aktuelle Fassung wird entsprechend veröffentlicht.
  5. Jeder Mitarbeiter ist einmal jährlich über diesen Code of Business Conduct zu belehren. Die bisherigen Arbeitsschutz- und Gesundheitsschutzbelehrungen sind entsprechend weiter zu fassen.
  6. Der Compliance Officer überwacht die Einhaltung dieses Code of Business Conduct. Bei Zweifelsfällen zur Anwendung, Auslegung und Meldung von Verstößen können sich alle Mitarbeiter jederzeit an ihre Führungskraft oder Geschäftsleitung wenden.
  7. Außerhalb von MUTH stehenden Personen ist es auch möglich Verstöße und Abweichungen des MUTH  Code of Business Conduct zu melden.

Ansprechpartner:
Verantwortlicher der Geschäftsleitung: Matthias Muth

Universalschweißung MUTH - Qualitätsrichtlinie

Die Wettbewerbsfähigkeit unserer Kunden zu fördern, ist das erklärte Ziel von Universalschweißung MUTH.Um diesem Ziel gerecht zu werden, entwickeln wir das Unternehmen zu dem weltweiten Lieferanten und Dienstleister für hochwertige Schweißarbeiten. Spezialisiert auf Schweißreparaturarbeiten an gebrochenen und gerissenen Maschinenteilen im Kalt- und Warmverfahren. Mit unserer Spezialisierung auf Schweißreparaturen und deren jahrzehntelanger Ausführung im In- und Ausland hat die Firma Universalschweißung MUTH einen eigenen Charakter der das Unternehmensmodell erfolgreich von anderen Wettbewerbern differenziert. Unter Ausnutzung von Chancen und Risiken wollen wir selbstbewusst unternehmerisch handeln und setzen uns für Kreativität, Ausdauer und Mut für Veränderungen ein.

Verpflichtung

  1. Universalschweißung MUTH verpflichtet sich sein Qualitätsmanagement aufrecht zu erhalten und ständig zu verbessern.
  2. Unsere Qualitätspolitik wird von der Geschäftsleitung der Universalschweißung MUTH festgelegt. Es wird regelmäßig auf ihre Zweckmäßigkeit und Angemessenheit überprüft und bei Bedarf angepasst.
  3. Unser Qualitätsmanagement orientiert sich an den Bedürfnissen und den Anforderungen unserer Kunden, Partner, gesellschaftlicher Kräfte und Mitarbeiter.

Unsere Kunden

  1. Wir entwickeln gemeinsam mit unseren Kunden neue Produkte und Fertigungsprozesse.
  2. Unsere Kunden möchten wir durch Kundennutzen, der Qualität unserer Arbeit, ein wettbewerbsfähiges Preis-Leistungs-Verhältnis und größtmögliche Flexibilität überzeugen.
  3. Wir wollen uns durch besondere Schnelligkeit auszeichnen, denn wir wissen um diesen Faktor, neben der Qualität, als einen der Eckpfeiler des nachhaltigen Erfolges.

Unsere Mitarbeiter

  1. Unsere Mitarbeiter sind für die Umsetzung unserer Qualitätsziele in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich direkt und uneingeschränkt verantwortlich.
  2. Wir erwarten von jedem unserer Mitarbeiter die Akzeptanz seiner Selbstverantwortung für fehlerfreies Arbeiten, für die Einhaltung der Gesetze und Normen, der im Unternehmen gültigen Regeln sowie der eingehenden Kenntnis der Produkte und Dienstleistungen.
  3. Die aktive Beteiligung an der kontinuierlichen Verbesserung unserer Prozesse und Produkte, die Teilnahme an den erforderlichen Weiterbildungsmaßnahmen sowie die Bereitschaft zu einem offenen Umfang mit entdeckten Fehlern tragen entscheidend dazu bei, dass unsere Kunden beste Qualität erhalten.
  4. Motivierte und zufriedene Mitarbeiter wollen wir deshalb immer in den Mittelpunkt stellen. Deswegen fördern wir Eigenverantwortung, Lernbereitschaft und Teamarbeit.
  5. Mitarbeiter haben das Recht und die Pflicht, auf Mängel und Fehler hinzuweisen die den Qualitäts- und Arbeitsprozess verhindern oder beeinträchtigen.

Unsere Produkte und Prozesse

  1. Es ist unser Ziel hochwertige Produkte anzubieten die den Ansprüchen unserer Kunden an Umweltverträglichkeit, Wirtschaftlichkeit, Sicherheit, Qualität und Komfort in gleicher Weise gerecht werden.
  2. Unsere Prozesse sind klar definiert und transparent, in welchem ständig an der Verbesserung der Qualität und Effektivität der Produkte und Prozesse gearbeitet wird.
  3. Neu eingeführte Prozesse werden umgehend dokumentiert und die Dokumente entsprechend gelenkt, damit eine dauerhaft hohe Qualität in allen Bereichen sichergestellt ist.

Kontinuierliche Verbesserung

  1. Unsere Produkte und Prozesse unterliegen einer kontinuierlichen Verbesserung und Weiterentwicklung, welches mit regelmäßigen internen Audits überprüft wird.

Unsere Lieferanten

  1. MUTH ist für seine Lieferanten ein zuverlässiger und beständiger Partner.
  2. Wir pflegen einen offenen, fairen und informativen Kommunikationsstil.
  3. Wir stellen einen hohen Qualitätsanspruch an unsere Lieferanten und unterstützen diese bei der Verfolgung der gemeinsamen Qualitätsziele.
  4. Die Auswahl der Lieferanten ist ausgelegt auf eine langfristige und faire Partnerschaft

Ansprechpartner:
Qualitätsmanagementbeauftragte: Elke Zimmermann

Universalschweißung MUTH - Umweltrichtlinie

Die Wettbewerbsfähigkeit unserer Kunden zu fördern, ist das erklärte Ziel von Universalschweißung MUTH ( künftig MUTH genannt ). Um diesem Ziel gerecht zu werden, entwickeln wir das Unternehmen zu dem weltweiten Lieferanten und Dienstleister für hochwertige Schweißarbeiten. Spezialisiert auf Schweißreparaturarbeiten an gebrochenen und gerissenen Maschinenteilen im Kalt- und Warmverfahren.

Umweltschutz bedeutet, Verantwortung für die Umwelteinflüsse bei all unseren Tätigkeiten zu übernehmen. MUTH verpflichtet sich, wirtschaftliche Ziele unter Beachtung des Umweltschutzes zu erreichen.

Umweltschutz gehört zu unseren wesentlichen Unternehmenszielen. Der Schutz der Umwelt und des Klimas ist integrativer Bestandteil der Unternehmenspolitik der Universalschweißung MUTH e.K.

Einhaltung der Gesetze

  1. Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen zum Umweltschutz ist für Universalschweißung MUTH selbstverständlich. Diese stellen wir durch einen regelmäßigen Informationsfluss und die Optimierung der Arbeitsanweisungen und deren Dokumentation sicher.
  2. Wir sehen uns darüber hinaus in der Verantwortung, im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung, den Umweltschutz aktiv und fortwährend weiterzuentwickeln und so die Belastungen für die Umwelt zu reduzieren. Dazu gehören die Reduktion von Energie- und Wasserbedarf, Emission und Abfall sowie der Einsatz öko-effizienter Technologien in allen Unternehmensbereichen.
  3. Wir integrieren alle umweltrelevanten Geschäftsprozesse in unserem Managementsystem.

Einbeziehung unserer Geschäftspartner

  1. MUTH verlangt von allen seinen Geschäftspartnern die Einhaltung aller geltenden Gesetze und behördlichen Auflagen.
  2. Alle Mitarbeiter, insbesondere das Umweltmanagement, die Beschaffung und die Produktion, stellen auf der Grundlage der Umweltrichtlinien sicher, dass gemeinsam mit unseren Dienstleistern und Partnern die Umweltverträglichkeit erhöht wird.

Einbeziehung unserer Mitarbeiter

  1. MUTH informiert seine Mitarbeiter umfassend und kompetent über umweltschonendes Verhalten und entwickeln stets Ideen und Ansätze, um die Mitarbeiter in den Prozess mit einzubinden. Hierfür stellen wir alle notwendigen Ressourcen und erforderlichen Informationen zur Verfügung.
  2. Besondere Verantwortung liegt bei der Geschäftsführung und den Führungskräften. Als Vorbilder tragen Sie aktiv dazu bei, das Umweltverständnis der Mitarbeiter weiterzuentwickeln und den Umweltschutz in der Unternehmenskultur des Unternehmens zu verankern.
  3. Jeder Mitarbeiter hat die Pflicht verantwortlich mit natürlichen Ressourcen umzugehen.

Einbeziehung unserer Prozesse

  1. MUTH legt viel Wert auf eine hohe Luft- und Wasserqualität und versucht Treibhausgasemissionen und Abwasser, durch den Einsatz der bestmöglichen Technik und der Verbesserung der Produktionskonzepte einzudämmen oder bestenfalls zu vermeiden.
  2. Jeder Mitarbeiter verpflichtet sich die Belastung der Umwelt so gering wie möglich zu halten, indem mit den natürlichen Ressourcen sorgfältig und sparsam gewirtschaftet wird, so dass Reststoffe und Abfälle minimiert werden und ein verantwortungsbewusster Umgang mit Gefahrstoffen stattfindet.

Kontinuierliche Verbesserung

  1. MUTH erfasst und beurteilt die Auswirkungen seiner Tätigkeiten auf die Umwelt. Es werden Ziele formuliert und Maßnahmen für Verbesserungen abgeleitet.
  2. Wir verpflichten uns kontinuierlich an der Verringerung der Umweltbelastungen zu arbeiten.
  3. Aufgrund eigener photovoltaikanlagen arbeitet MUTH nahezu Klimaneutral.

Ansprechpartner:
Umweltschutzbeauftragte: Marinela Markowsky-Ilie

Universalschweißung MUTH - Arbeitsschutzrichtlinie

Die Sicherheit und der Gesundheitsschutz der Mitarbeiter bei der Arbeit sollen durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes verbessert werden. Jeder Unfall bedeutet menschliches Leid für die Betroffenen und deren Angehörige, ebenso stört jeder Ausfall eines Mitarbeiters den betrieblichen Ablauf. Das wiederum beeinträchtigt Qualität und Kundenzufriedenheit und gefährdet den Erfolg des Unternehmens. Unser Ziel ist es, dass keine Unfälle im Betrieb geschehen.Beste Qualität, optimaler Service, engagierte und sicher arbeitende Mitarbeiter sowie sichere Arbeitsbedingungen und Maschinen eröffnen uns allen eine vielversprechende Perspektive.

Verantwortung

  1. Universalschweißung MUTH hat für sämtliche betriebliche Abläufe Maßnahmen entwickelt, um Unfällen und Beeinträchtigungen vorzubeugen sowie sichere Prozesse, Maschinen und Betriebsmittel zu gewährleisten.
  2. Die Geschäftsführung trägt grundsätzlich die Verantwortung für die Einhaltung der entsprechenden gesetzlichen Regelungen.
  3. Zudem ist jede betriebliche Führungskraft für den Arbeitsschutz in ihrem Aufsichts- und Funktionsbereich verantwortlich.

Prävention und Förderung

  1. Universalschweißung MUTH erarbeitet permanent Maßnahmen zur Verbesserung des Sicherheitsniveaus und zur Prävention.
  2. Alle Vorfälle werden von den zuständigen Vorgesetzten zusammen mit der Sicherheitsfachkraft der Arbeitssicherheit analysiert.

Grundsätze

  1. Alle Mitarbeiter arbeiten aktiv daran gute Arbeitsbedingungen zu schaffen und die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter steht bei allen zu treffenden Entscheidungen immer an erster Stelle. Gesundheitsschutz, Arbeitssicherheit und Wohlbefinden sollen in die Gestaltung unseren Einrichtungen, Produkte, Dienstleistungen und Prozesse integriert werden.
  2. Führungskräfte müssen die Leistung des Gesundheitsschutzes und der Arbeitssicherheit messen, Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsumgebung planen und umsetzen und den Fortschritt überwachen.
  3. Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit sollen integraler Bestandteil all unserer Prozesse und täglichen Routinen sein.
  4. Im Unternehmen gilt das Prinzip der Prävention.
  5. Mitarbeiter sollen ermutigt werden, tatsächliche und potenziell ungesunde und unsichere Bedingungen zu erkennen, Maßnahmen zu ergreifen und Vorschläge und Empfehlungen für Verbesserungen zu machen und sie der Betriebsleitung zur Kenntnis zu bringen.
  6. Führungskräfte müssen auf Empfehlungen und Verbesserungen von Mitarbeitern reagieren und diese weiterverfolgen, bis die Risiken verringert oder beseitigt sind.
  7. Alle Mitarbeiter müssen sicherstellen, dass alle Besucher oder Auftragnehmer, für die sie verantwortlich sind, über die für ihren Aufenthalt geltenden örtlichen Sicherheitsvorschriften und -bestimmungen informiert werden
  8. Regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiter in den Fachbereichen, Durchführung von Unterweisungen, bei Neuaufnahme einer Tätigkeit und im Einstellungsgespräch auf Basis der identifizierten Gefährdungen (inkl. der korrektiven Maßnahmen)
  9. Einhaltung der Vorgaben aus Arbeitsschutz-, Gesundheitsschutz- und Brandschutzgesetzen bei allen operativen Tätigkeiten
  10. Ständige Prüfung der eingesetzten PSA und kostenfreie Bereitstellung
  11. Überwachung und Kontrolle der arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie der Arbeitsplatzergonomie und den daraus resultierenden Schutzmaßnahmen
  12. Regelmäßige Durchführung von Arbeitsmedizinischen Untersuchungen
  13. Durchführung der ASA-Sitzungen
  14. Ausbildung und Berufung der Ersthelfer
  15. Bereitstellung Erste Hilfe Material für eine medizinische Erstversorgung
  16. Qualifikation der Sicherheitsfachkraft, der Sicherheitsbeauftragten, des Brandschutzbeauftragten und weiteren befähigten Personen zur Prävention von arbeitsbedingen Gesundheitsstörungen und zur Vermeidung von Unfällen
  17. Einsatz geeigneter Brandschutzeinrichtungen ( CO2 Löscheinrichtungen, fahrbare Feuerlöscher, RWA, Hausalarm, o.ä. )
  18. Regelmäßige Brandschutzbegehungen mit der FFW und örtlichen Behörden
  19. Einbindung der Mitarbeiter, die in ihren örtlichen FFW ausgebildet und weiter qualifiziert werden, in die Notfallbewältigung ( Brandschutzhelfer )
  20. Sicherstellung zur Risikofreien Nutzung von Flucht- und Rettungswegen, sowie deren ausreichender Beschilderung
  21. Eingesetzte Chemikalien sind nach GHS oder CLP gekennzeichnet und fachgerecht eingesetzt. Die Lagerung entspricht nationaler Vorgaben.
  22. Sicherheitstechnische Überprüfung der Maschinen und Arbeitsmittel im Rahmen der vorbeugenden Instandhaltung

Ansprechpartner:
Verantwortlicher der Geschäftsleitung: Matthias Muth

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